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Zufluchtswohnungen sind Schutzeinrichtungen mit geheimer Adresse für Frauen (und deren Kinder), die von häuslicher und/oder sexueller Gewalt durch den Ehemann, Partner/-in, die eingetragene Lebenspartnerin oder Eltern betroffen sind. Jede Frau hat verbindlich eine Sozialarbeiterin als Ansprechpartnerin, die ihr während der Wohndauer Beratung, Begleitung, Krisenintervention, Information und die Vermittlung weiterer Hilfen anbietet. Nach dem Auszug besteht ein Nachsorge-Angebot. Für Frauen mit Depressionen und/oder Angststörungen wird Psychoedukation angeboten. Das Angebot ist frauenspezifisch, kultursensibel und fördert die Inklusion. Frauenzimmer e.V. unterhält auch eine Beratungs- und Anlaufstelle in Berlin-Schöneberg. Die Mitarbeiterinnen bieten die Hilfe in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch an. Gibt es keine gemeinsame Sprache, werden Sprachmittlerinnen eingesetzt. Die Zufluchtswohnungen gehören bundesweit zu den wenigen und in Berlin zu den einzigen Schutzeinrichtungen, die rollstuhlzugänglich sind und blinde Frauen mit einem Assistenzhund aufnehmen. Mit dem Modellprojekt „Partnergewalt und Sucht” bietet das Projekt in Kooperation mit der Suchthilfe und Suchtmedizin seit 2011 auch gewaltbetroffenen Frauen mit einer Suchtproblematik Aufnahme und Schutz.
Mit Hilfe Ihrer Spenden unterstützt, finanziert oder bezuschusst der Förderverein
- den Nothilfefonds von Frauenzimmer e.V., der für Frauen bzw. Kinder z.B. BVG-Tickets oder Taxifahrten zur Flucht in die Zufluchtswohnung, Lebensmittelpakete nach der Flucht und Sprachmittlung finanziert, bei der Wiederbeschaffung und Übersetzung von Dokumenten hilft oder anteilig Honorare von AnwältInnen übernimmt (z.B. bei der Sicherung des Aufenthaltstitels von Migrantinnen).
- Bildungsmaßnahmen wie Sprach- und Computerkurse, Nachhilfe, Anerkennung von ausländischen Zeugnissen, Studiengebühren von Migrantinnen ohne Anspruch auf finanzielle Mittel in Deutschland usw.,
- Gesundheits- und Freizeitmaßnahmen
- die Mobilität von Frauen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
Die finanzielle Bedürftigkeit der Antragstellerinnen wird jeweils geprüft.
Die Beratungsstelle und 85% des sozialarbeiterischen Angebotes werden von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gefördert.
Die Miet- und Mietnebenkosten werden durch die Mietzahlungen der Bewohnerinnen gedeckt. Die Instandhaltung, Renovierungen der Zufluchtswohnungen und die rollstuhlgerechte Infrastruktur sind spendenfinanziert.
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